
Nostrifizierung
Antragstellungen
Wenden Sie sich bitte im Falle einer geplanten Berufsausübung in Österreich an unsere Behörde:
Abt. I/B/6 Gesundheitsberufe und allgemeine Rechtsangelegenheiten
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
Radetzkystraße 2
1030 Wien
http://www.bmgfj.gv.at
http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/thema.html?channel=CH0941
Anlaufstelle im BM ist der Infopoint, mitzubringen sind ein amtlicher Lichtbildausweis und die Kopie des Reisepasses bzw. Personalausweises. Von dort wird man in das entsprechende Zimmer geschickt.
Parteienverkehr: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 - 11.00 Uhr
Mittwoch und Freitag KEIN Parteienverkehr.
Formales
Sämtliche Unterlagen sind im Original oder in gerichtlich oder notariell beglaubigter Abschrift und - bei Dokumenten, die nicht in der Amtssprache Deutsch abgefasst sind - mit Übersetzung durch eine/n gerichtlich beeidigte/n ÜbersetzerIn vorzulegen.
Unbeglaubite Fotokopien oder nicht übersetzte Dokumente werden als Nachweis nicht anerkannt.
Vorgelegte Originaldokumente werden nach Bearbeitung umgehend retourniert.
Geben Sie bitte Adressen- und Namensänderungen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen umgehend bekannt!
Für die Einhebung der anfallenden Verwaltungsgebühren ist die Gebührenstelle zuständig:
Hr. Riedl, 3.Stock, Zimmer 3K29
Tel: +43/ (0)1/ 711 00 - 4712
Informationen zur Nostrifikation
Wenn Sie eine Ausbildung im Ausland erfolgreich absolviert haben und ein Diplom oder Abschlussprüfungszeugnis besitzen, sind bei der Antragstellung folgende Unterlagen vorzulegen:
- Persönliches Ansuchen
- Nachweis eines Hauptwohnsitzes in Österreich oder Nachweis über eine Bewerbung für eine Anstellung in Österreich, für die die Nostrifikation eine der Voraussetzungen ist.
- Diplom oder Abschlussprüfungszeugnis über eine an einer staatlich anerkannten ausländischen Ausbilungseinrichtung erfolgreich absolvierten Ausbildung, das zur Berufsausübung in dem Staat, in dem es erworben wurde, berechtigt.
- Nachweis über die, an der ausländischen Ausbildungseinrichtung besuchten Lehrveranstaltungen, über die abgelegten Prüfungen und über allfällige wissenschaftliche Arbeiten.
- Lebenslauf, aus dem insbesondere der Bildungsweg und allfällige berufliche Tätigkeiten ersichtlich sind.
- Reisepass
- Allfällige Arbeitsbestätigungen im jeweiligen Beruf
- Allenfalls Heiratsurkunde
Verwaltungsgebühren: ca. € 160,-
Informationen für EU- und EWR-Staatsangehörige
betreffend die Zulassung zur Berufsausübung in Gesundheitsberufen.
Wenn Sie eine Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Vertragsstaat erfolgreich absolviert haben und ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis für einen der folgenden Berufe besitzen.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Persönliches Ansuchen
- Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis über die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Vertragsstaat erfolgreich absolvierten Ausbilung
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Polizeiliches Führungszeugnis (Leumundszeugnis) des Herkunftsstaates (nicht älter als 3 Monate)
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (nicht älter als 3 Monate)
- allenfalls Heiratsurkunde
Verwaltungsgebühren: ca. € 150,-
WFOT Anerkennung
Ab dem 1. Feber 06 erhalten nur KollegenInnen aus Deutschland in Österreich eine Berufszulassung als ET mit verkürztem ONE-Stop-Verfahren, wenn deren Ausbildung in einer WFOT-anerkannten Schule stattgefunden hat!
Bei anderen Antragsstellern/-innen werden Sachverständigengutachten eingeholt. Die Namen der beeideten Sachverständigen ist bei Herrn Mag. Kanhäuser zu erfragen (4 oder 5 Direktoren/ innen für ganz Österreich).
Die Notwendigkeit der WFOT-Anerkennung ist auch in den "Mitteilungen der Sanitätsverwaltung" (107. Jahrgang/ Heft 2 vom Feb. 2006) nachzulesen.
