Ergo Austria - Beitrittserklärung zum Bundesverband der ErgotherapeutInnen Österreichs


Mitgliedsbeiträge und Hinweise



Ordentliche Mitglieder:

 

1 x jährlich € 195,- oder ¼ jährlich € 50,- (nur mit Einziehungsauftrag)
Bitte legen Sie eine Kopie des Diploms/ BSc bei.


Studierende Mitglieder:

 

Bitte geben Sie den Ausbildungsjahrgang an. Als studierendes Mitglied werden Sie nach der Diplomierung bzw. nach dem Bakkalaureat (BSc) automatisch ordentliches Mitglied, falls Sie Ihre Mitgliedschaft nicht kündigen. (Bitte Kopie des Diploms/ BSc nachreichen.)


Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages:

 

Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag beträgt 1 x jährlich € 155,- oder ¼ jährlich € 40,- (nur mit Einziehungsauftrag). Anträge zur Ermäßigung müssen bis 31.1. des laufenden Jahres schriftlich im Sekretariat eingelangt sein. Die Ermäßigung gilt für das laufende Kalenderjahr.
Ermäßigungsgründe sind:

1. Karenz/Mutterschutz
2. AlleinerzieherInnen mit einer 20 Stunden Teilzeitanstellung
3. Pensionierung
4. Arbeitslosigkeit
5. Masterstudium
6. Präsenzdienst

Bitte dem Ansuchen die Bestätigungen der diversen Ämter in Kopie beilegen. Zu spät eingetroffene Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Einschreibgebühr: € 10,- / Mahngebühr: € 10,-


Beitrittserklärung (inkl Zustimmungserklärung)

Download beitrittserkl_rung_inkl_zustimmungserkl_rung.pdf - 53 kB


Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich, die Statuten des Bundesverbandes einzuhalten.



Frist zur Kündigung und zur Ruhelegung der Mitgliedschaft

 

Ein Austritt sowie die Ruhelegung der Mitgliedschaft ist nur per 31. 12. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ausschließlich schriftlich möglich.
D.h. das schriftliche Ansuchen einer Ruhelegung oder Kündigung der Mitgliedschaft muss bis spätestens 30.9. im Verband bekannt gegeben werden.
Die sicherste Form ist ein Einschreibebrief, ansonsten gilt die Kündigung NUR nach schriftlicher Bestätigung durch den Verband.

Die Ruhelegung oder Kündigung ist für das darauf folgende Beitragsjahr gültig.
(Eine Ruhelegung kann maximal für 2 Jahre beantragt werden.)