Mitgliedsbeitrag
Für die Finanzierung von Ergo Austria stellen die Mitgliederbeiträge die wichtigste Stütze des Verbandes dar. 81,4 % der zu Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind den Mitgliedsbeiträgen zu verdanken.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages
Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder
Ermäßigter Jahresbeitrag
Jahresbeitrag für studierende Mitglieder
Für Studierende gibt es eine Gratismitgliedschaft im 1.Jahr
WFOT-Beitrag
Einmalzahung
€ 195,- (€ 200,- bei vierteljährlicher Zahlung)
€ 155,- (€ 160,- bei vierteljährlicher Zahlung)
€ 35,-
€ 14,-
Anspruch auf Ermäßigung des Mitgliedbeitrages haben
- Mitglieder in Karenz
- Arbeitslose Mitglieder
- Präsenzdiener
- Mitglieder, die ein Ergotherapie-relevantes Studium absolvieren
- Alleinerziehende Mitlglieder mit einer höchstens 20h Teilzeitanstellung
- Mitglieder in Pension
wenn sie fristgerecht mit einem entsprechenden Schreiben einen der oben genannten Gründen für die Ermäßigung nachweisen können.
Jeweilige für Sie zutreffende Nachweise bitte an das Sekretariat des Verbandes senden,
wie z.B.: Karenzbestätigung des Arbeitgebers oder Mitteilung der Krankenkasse über den Leistungsanspruch nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz/ Bestätigung vom AMS/ Studienbestätigung/ Bestätigung über 20 Stunden - Teilzeitstelle/ Alleinverdienerabsetzbetrag vom Finanzamt, etc.
Zahlungsmodalitäten
- Einmalzahlung
Mit dem letzten Rundbrief eines Jahres werden die Zahlscheine für den Mitgliedsbeitrag für das darauf folgende Jahr mitgeschickt. Der gesamte fällige Mitgliedsbeitrag wird auf einmal eingezahlt. - Vierteljährliche Zahlung mittels Einziehungsauftrag
Seit 2007 ist es möglich, den Mitgliedsbeitrag in vier Teilbeträgen zu bezahlen. In diesem Fall wird vom Mitglied ein Einziehungsauftrag erteilt.
Fristen
- Erteilung des Einziehungsauftrages bei vierteljährlicher Zahlung
- Ansuchen um Ermäßigung
- Ansuchen um ruhende Mitgliedschaft
- Einzahlung
- Vierteljährliche Zahlung
- Kündigung der Mitgliedschaft
31. Jänner des Beitragsjahres
31. Jänner des Beitragsjahres
30. September für das darauf folgende Beitragsjahr
28. Februar des Beitragsjahres
jeweils in der zweiten Kalenderwoche der Monate Jänner, April, Juli und Oktober des Beitragsjahres
30. September für das darauf folgende Beitragsjahr
