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Ergo Austria - Bundesverband der ErgotherapeutInnen Österreichs
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Mitgliedsbeitrag

 

Für die Finanzierung von Ergo Austria stellen die Mitgliederbeiträge die wichtigste Stütze des Verbandes dar. 81,4 % der zu Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind den Mitgliedsbeiträgen zu verdanken. 

Im Rahmen der Generalversammlung 2010 wurde beschlossen, dass ab 2011 alle Ergo Austria Mitglieder auch individuelle Mitglieder des WFOT sind. Aufgrund der gewählten Premium Price Methode ist dies zum günstigen Tarif von Euro 4,- pro Mitglied möglich. Dieser Beitrag von Euro 4,- wird mit dem Mitgliedsbeitrags eingehoben. Darum handelt es sich bei den "neuen" Tarifen um keine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags.



Die Höhe des Mitgliedsbeitrages

 

Einschreibgebühr
Mahngebühr



Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder
Einmalzahlung
Vierteljährliche Zahlung mittels Einziehungsauftrags


Ermäßigter Jahresbeitrag
Einmalzahlung
Vierteljährliche Zahlung mittels Einziehungsauftrags


Jahresbeitrag für studierende Mitglieder

Einmalzahlung
Für Studierende gibt es eine Gratismitgliedschaft im 1.Jahr

 

Jahresbeitrag für pensionierte Mitglieder

Einmalzahlung


 


€ 10,-
€ 10,-




€ 199,-                    
€ 204,-  (vierteljährlich € 51,-)



€ 159,-                    
€ 164,-  (vierteljährlich € 41,-)


 


€  39,-

 

 

 

 


€ 75,-

 

Zahlungsmodalitäten

  • Einmalzahlung
    Mit dem letzten Rundbrief eines Jahres werden die Zahlscheine für den Mitgliedsbeitrag für das darauf folgende Jahr mitgeschickt. Der gesamte fällige Mitgliedsbeitrag wird auf einmal eingezahlt.


  • Vierteljährliche Zahlung mittels Einziehungsauftrag
    Seit 2007 ist es möglich, den Mitgliedsbeitrag in vier Teilbeträgen zu bezahlen. In diesem Fall wird vom Mitglied ein Einziehungsauftrag erteilt. Formular Einziehungsauftrag






Fristen


  • Erteilung des Einziehungsauftrages bei vierteljährlicher Zahlung

  • Ansuchen um Ermäßigung

  • Ansuchen um ruhende Mitgliedschaft

  • Einzahlung

  • Vierteljährliche Zahlung


  • Kündigung der Mitgliedschaft


31. Dezember für das darauf folgende Beitragsjahr

31. Jänner des Beitragsjahres

30. September für das darauf folgende Beitragsjahr

28. Februar des Beitragsjahres

jeweils in der zweiten Kalenderwoche der Monate Jänner, April, Juli und Oktober des Beitragsjahres

30. September für das darauf folgende Beitragsjahr




Frist zur Kündigung und zur Ruhelegung der Mitgliedschaft


Ein Austritt sowie die Ruhelegung der Mitgliedschaft ist nur per 31.12. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ausschließlich schriftlich möglich.
D.h. das schriftliche Ansuchen einer Ruhelegung oder Kündigung der Mitgliedschaft muss bis spätestens 30.9. im Verband bekannt gegeben werden.
Die sicherste Form ist ein Einschreibebrief, ansonsten gilt die Kündigung NUR nach schriftlicher Bestätigung durch den Verband.

Die Ruhelegung oder Kündigung ist für das darauf folgende Beitragsjahr gültig.
(Eine Ruhelegung kann maximal für 2 Jahre beantragt werden.



Ansuchen um Ermäßigung

 


Anspruch auf Ermäßigung des Mitgliedbeitrages haben

  • Mitglieder in Karenz
  • Arbeitslose Mitglieder
  • Präsenzdiener
  • Mitglieder, die ein Ergotherapie-relevantes Studium absolvieren
  • Alleinerziehende Mitlglieder mit einer höchstens 20h Teilzeitanstellung
  • Mitglieder in Pension

Einen Anspruch auf Ermäßigung können Sie mittels des Formulars "Ansuchen um Ermäßigung"geltend machen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass die notwendigen Nachweise beigefügt sind. (Download Formular)

 

Für jene Mitglieder, die auf Grund von Pensionierung um Ermäßigung ansuchen steht ein gesondertes Formular zur Verfügung. (Download Formular Pensionierte Mitglieder)